Gyrocopter heute

Wo werden Gyrocopter eingesetzt?



Tragschrauber heute

Tragschrauber werden heute fast nur noch zu Hobbyzwecken geflogen, wo sie wegen des niedrigen Anschaffungspreises und der geringen Betriebsmittelkosten beliebt sind.

Seit Mai 2004 sind in Deutschland Tragschrauber als Ultraleichtflugzeuge zugelassen und dürfen, nach dem Ablegen der Zusatzprüfung, auch mit Ultraleichtflug-Lizenz geflogen werden.

Für den Erwerb der Sportpiloten-Lizenz „Tragschrauber“ ist es möglich, die Ausbildung ausschließlich auf Tragschraubern zu absolvieren, ohne eine Flächenflugzeugausbildung zu machen.

Polizeieinsatz (Testreihe)

Von Juli bis Dezember 2007 testete die Polizei Brandenburg einen angemieteten Tragschrauber vom Typ HTC MT-03 auf dem Flugplatz Saarmund auf seine Tauglichkeit für Polizeieinsätze. Vier flugerfahrene Beamte der Landespolizei waren mit dem Praxistest befasst. Zu den Testabschnitten in unterschiedlichen Flughöhen gehören u.a.:

  • Konstanz von Polizeifunk an Bord
  • Beweiskraft von Luftbildaufnahmen während des Einsatzflugs
  • Umwelt- und Verkehrsüberwachung (in rund 300 Metern Höhe)
  • Personensuche und -verfolgung aus der Luft
  •  

Hauptmotiv für den Einsatz von Tragschraubern sind die niedrigen Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten gegenüber Hubschraubern. So kostet eine Hubschrauber-Flugstunde durchschnittlich 1.000 Euro, eine Tragschrauber-Flugstunde dagegen nur 120 Euro. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Boden zu beiden Seiten leicht beobachtet werden kann, und dass das Fliegen eines Tragschraubers sehr viel einfacher erlernbar ist als das eines Hubschraubers. Die Spitzengeschwindigkeit im polizeibezogenen Einsatz liegt bei 160 km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 30 km/h.

Als Hauptproblem bei dem getesteten Tragschrauber erwies sich die geringe Nutzlast: Zuladung maximal 210 kg. Weiterhin besteht eine rechtliche Hürde in der Luftfahrtbestimmung, wonach bewohntes Gebiet mit Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern grundsätzlich nicht im Tiefflug überflogen werden darf. Das Innenministerium Brandenburg plante daher eine Ausnahmeregelung für Polizeiflüge.

In einem umfassenden Abschlussbericht zur Phase II des Projekts, welches mit Erfolg abgeschlossen wurde, ist ein Rechtsgutachten zum "Einsatz von Tragschraubern bei Behörden mit Sicherheitsaufgaben (Polizei)" erstellt worden. Im Ergebnis wurden keine rechtlichen Schranken für den Einsatz erkannt. Das Projekt wurde bis zur Entscheidung des Innenministers mit Erfolg in einer dritten Phase fortgeführt.

Im Februar 2010 ließ der neue Innenminister von Brandenburg, Rainer Speer (SPD), das von seinem CDU-Vorgänger gestartete Projekt einstellen.